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Die Dopplung drückt die Mehrzahl des nach der Angabe „Folgenden“ aus (die landläufige Annahme „ff.“ stünde für „fortfolgende“ hat wohl lediglich einen volksetymologischen Ursprung). §§ 2 ff. bedeutet der Paragraph 2 und folgende Paragrafen. S. 3 ff. meint Seite 3 und folgende Seiten.

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